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>> Aktuell So sieht es aus, wenn im Steinbruch gesprengt wird Auf der Online-Videoplattform YouTube sind Aufnahmen einiger der Sprengungen im Steinbruch zu finden. >> 19.02.2011
Sprengung vom 31. Januar 2011
Sprengung vom 31. März 2010
Sprengung vom 18. Dezember 2009
Jahreshauptversammlung: Mitglieder informiert, Führungscrew bestätigt Bei der Jahreshauptversammlung informierte der Vorstand die anwesenden Mitglieder über das Geschehen in den Steinbrüchen der Firmen BRS und Blees im Jahre 2008. In einer Powerpoint-Präsentation wurden nur die Ereignisse mit Schwerpunktcharakter chronologisch in Text und Bild aufgezeigt: Auf der einen Seite die rechtlichen Schritte der Bürgerinitiative bzw. die von persönlich betroffenen Mitgliedern und auf der anderen Seite das Abbaugeschehen auf der BSR-Teilfläche „Loferbusch“ sowie auf der Restfläche Blees. Während die Firma BSR im Gesamtjahr 2008 auf ihrer Teilfläche lediglich 5 Mal gesprengt hat, wurden im Herbst 2008 2 Sprengungen auf dem Terrain der Fa. Blees registriert. Ansonsten wurde geräuschstark mechanisch abgebaut.
Dass die Bürgerinitiative seit ihrer Gründung im Jahre 2002 nach wie vor eine Ernst zu nehmende Organisation darstellt, beweist ihre sehr hohe Mitgliederzahl. Zum Stichtag 31.12.2008 gehörtem dem gemeinnützigen Verein 323 Mitglieder an. Der Kassenbericht ließ erkennen, dass der Verein finanziell auf soliden Füßen steht. Dazu haben auch die vielen Spenden der Mitglieder bis hin zur Gründung eines Solidaritätsfonds zur Finanzierung der Rechtsbehelfskosten beigetragen. Die satzungsgemäß verankerten Wahlen zu den Vorstandsämtern ergaben bis auf ein Beisitzeramt Wiederwahl der bewährten Führungscrew. Am Ende der Veranstaltung wurde der Versammlung noch ein Ausblick auf das bisherige Steinbruch-Geschehen 2009 gewährt. Dabei kam auch zur Sprache, dass künftig der Kreis Aachen die Stadt Aachen bei der Überwachung beider Steinbrüche ablösen wird, wobei neue Zuständigkeiten sicherlich neue Einarbeitung erfordern. Die Mitglieder wurden aufgefordert, bei Sachverhalten, die sie im Zusammenhang mit dem Abbau erheblich belästigen (Lärm, Erschütterungen, Staub, Verkehr), direkte Beschwerde bei der Überwachungsbehörde zu führen. >> 09.03.2009 Bericht der SZ / SN: -> In der Presse
Stadt Aachen überträgt Überwachung der Steinbrüche auf den Kreis Stadt Aachen und Kreis Aachen haben bei der Bezirksregierung Köln nachgesucht, die Behörde des Kreises Aachen als für den gesamten Genehmigungsbereich der Steinbrüche zuständige Überwachungsbehörde zu bestimmen. Der Rat der Stadt Aachen hat dieser Aufgabenübertragung in seiner Sitzung am 18.02.2009 zugestimmt. Informationsrechte zu Gunsten der Stadt Aachen, die sich insbesondere auf Grundwassermessstellen, Grundwasserstände und die Ergebnisse des Grundwassermonitorings beziehen, sollen festgelegt werden. Ebenso soll seitens des Kreises gegenüber der Stadt Aachen jährlich bescheinigt werden, dass die Verfüllung bzw. die Rekultivierung der auf Stadtgebiet liegenden Flächen entsprechend der Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden erfolgt. >> 18.02.2009
Kampf gegen die Umweltzerstörung: Prozess wird weitergeführt Wir dokumentieren an dieser Stelle im Wortlaut die Pressemitteilung zur Weiterführung des Prozesses gegen den Steinbruch, die am 7.11.2008 offiziell den Redaktionen der lokalen Presse zugeht: Die Bürgerinitiative hat zudem ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Daniel, Hagelskamp & Kollegen aus Aachen heute beauftragt, ihre ebenfalls anhängige Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bezirksregierung Köln zurückzunehmen, die die Aufhebung des Genehmigungsbescheides für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig zum Inhalt hat. Dieses Verfahren läuft seit dem 15. 11. 2007, wurde aber bis zur Entscheidung des Eilantrages des Vereinsvorsitzenden vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgestellt. Dieses Eilverfahren hat zu einem Teilerfolg geführt, da das Oberverwaltungsgericht wesentliche Aspekte der Beschwerdebegründung in einen Hinweis aufgenommen hat, indem durch das Gericht angeregt wurde, die Genehmigung zu ändern. Die Bezirksregierung Köln hat in der Folge die Änderungen durch Ergänzungsbescheide veranlasst. Die Entscheidung zur Rücknahme dieser Klage wurde gestern Abend einstimmig von allen Sitzungsteilnehmern getroffen. Die Bürgerinitiative kam auf Rat ihrer Rechtsanwälte zur Einschätzung, dass ihr im Verfahren die Klagebefugnis abgesprochen werden könnte, da sie als Verein durch die Genehmigung nicht in eigenen Rechten verletzt werde. Indessen können direkt in der Nachbarschaft des Steinbruchs lebende Personen sehr wohl gegen die Genehmigung vorgehen und so auch die Interessen aller Mitglieder der Bürgerinitiative wahrnehmen. >> 07.11.2008
Vertragliche Ergänzungen akzeptiert: Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Eilantrag ab Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde des Antragstellers auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes bis zur Klärung im so genannten Hauptsacheverfahren ab. Dieser Beschluss gilt als unanfechtbar. Im Zuge dieser Beschwerde hat die Bezirksregierung Köln 1. mit Ergänzungsbescheid vom 28.08.2008 die der Firma BSR erteilte Genehmigung vom 19.07.2007 geändert und Laut OVG war die Bezirksregierung hierzu befugt. Klargestellt wurde in diesem Zusammenhang, was unter dem Begriff „verkaufsfähiges Material“ zu verstehen ist und was nicht. Von dieser Klarstellung sind sowohl der öffentlich-rechtliche Vertrag als auch die Nebenbestimmungen Ziffern 4.1.1. und 4.1.2 der Genehmigung vom 19.06.2007 betroffen. Weiterhin wurden die Begriffe „Gewinnung von Gestein“ und „Abbau von Gestein“ präzisiert – Ziffer 4.1.1 der Nebenbestimmungen. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag sind außerdem die Aufbereitungsanlagen Blees als „Brech-, Mahl- und Siebanlage“ komplettiert worden. Ferner wurden die Nebenbestimmungen um Ziffer 9.2.3 zum Einsatz des Hydraulikmeißels ergänzt. Nicht mehr erlaubt ist demnach, den Hydraulikmeißel auf den Abbruchkanten einzusetzen. Nunmehr ist der Einsatz nur noch auf der Abbausohle gestattet, wenn diese mindestens 10 m unter der Abbruchkante liegt. In der Interessenabwägung zwischen Betreiberfirma und Antragsteller wurde vom OVG zu Ungunsten des Antragstellers entschieden. Begründet wurde das mit den erheblichen Aufwendungen der Firma BSR für Planung, Gutachten, Projektsteuerung und Grundstücksicherung sowie mit dem öffentlichen Interesse, das die Bezirksregierung mit Blick auf den Ausbau der A 4 zu vertreten hätte. Das OVG hebt hervor, dass die Immissionen, die von der für sofort vollziehbar erklärten Abbaufläche im Bereich „Loferbusch“ ausgehen würden, nur in geringem Umfang auf das Grundstück des Antragstellers einwirken werden. Das Gericht geht davon aus, dass der Schutz des Antragstellers gewährleistet ist, wenn sich sowohl die Firma BSR als auch die Max Blees GmbH an die ihnen aus der Genehmigung bzw. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag obliegenden Verpflichtungen halten. >> 05.09.2008
Vierte Sprengung Nach Rückfrage hat Überwachungsbehörde die BI darüber informiert, dass am 02.09.08 drei Sprengungen gezündet würden, zwei am Vormittag, eine am Nachmittag. Nach Antrag und Genehmigung hätten allerdings wöchentlich nur zwei Sprengungen erfolgen dürfen. Auf diese Beschränkung hat die BI die Überwachungsbehörde vor den Sprengungen hingewiesen. Offenbar hat sich die Firma BSR danach eines Besseren besonnen: Gesprengt wurde nämlich nur noch zwei Mal: kurz nach 12:00 Uhr und kurz nach 13:00 Uhr. Die Sprengerschütterungen wurden mit großem Personalaufwand (zirka 10 Personen) rund um den Sprengort messtechnisch überwacht. Die Bohr- und Sprengparameter sowie die Messergebnisse für die einzelne Sprengung sind zur Zeit noch nicht bekannt. >> 02.09.2008
Ankündigung von mehreren Sprengungen in einem lokalen Werbeblatt Die Firma BSR kündigt am 31.08.2008 für den 02.09.2008 mehrere Sprengungen an. Dabei greift sie statt der bisherigen Handzettelverteilung auf eine Anzeige in einem lokalen Werbeblatt zurück. Abgedruckt wird eine so genannte „Bekanntmachung“ - eine einspaltige Kleinanzeige, 28 mm hoch. Gemäß Ziffer 9.3.3 der Nebenbestimmungen ist die angrenzende Nachbarschaft frühzeitig in geeigneter Weise von dem Sprengereignis zu unterrichten. Das Dilemma: Das Werbeblatt wird von vielen Betroffenen vom Einwurf ausgeschlossen. Eine Information findet also nicht statt. Außerdem kündigt die „Bekanntmachung“ mehrere Sprengungen ohne Uhrzeitangabe an und ist auch nicht vom einem Offiziellen der Firma BSR abgezeichnet. Die Bürgerinitiative hat gegen diese Art der Information Protest eingelegt. >> 31.08.2008
Landesbetrieb Straßenbau NRW erteilt Genehmigung zum Linksabbiegen Durch den Amtsinhaber bei der Polizei erfuhren wir telefonisch, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Euskirchen der Firma BSR das Linksabbiegen entgegen der Genehmigung vom 19.06.2007 auf der L 12 gegenüber dem Varnenum am 17.07.2008 durch schriftlichen Bescheid gestattet hat. Offensichtlich waren die Amtsinhaber der Außenstelle in Aachen in diese Entscheidung nicht einbezogen. >> 25.08.2008
Steinbruch-Lkws provozieren nach wie vor gefährliche Verkehrssituationen auf der L12 Der Amtsinhaber der Überwachungsbehörde im Umweltamt der Stadt Aachen schreibt uns nach nochmaliger Erinnerung am 19.08.2008, dass von der Firma BSR mitgeteilt wurde, dass ihr keine Verstöße bekannt wären. Diese Stellungnahme der Überwachungsbehörde ist ein Beispiel für Ignoranz. Ein unangekündigter Ortstermin hätte den Amtsinhaber sofort eines Besseren belehren können. Denn nach wie vor nutzen Lkws sowohl für BSR als auch für Blees den Wirtschaftsweg gegenüber dem Varnenum als Linksabbieger von Breinig kommend, Lkws für BSR sogar im 15-Minuten-Takt. Eine Genehmigung zur Nutzung seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW liegt nach Angaben des dortigen Sachbereichsleiters (20.08.2008) nicht vor. Außerdem ist die Durchfahrt durch ein entsprechendes Durchfahrtsverbotsschild gesperrt. Nur der landw. Verkehr ist frei. Wir haben daher nochmals bei der Überwachungsbehörde nachgehakt, zum dritten Mal. >> 22.08.2008
Landesbetrieb verneint Sondernutzungserlaubnis für Wirtschaftsweg Auf Anfrage teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass es entgegen der Darstellung in der Stolberger Zeitung vom 21.07.2008 für die Firma BSR keine Sondernutzungserlaubnis gibt, den Wirtschaftsweg gegenüber dem Varnenum von Breinig kommend als Linksabbieger zum Steinbruchgelände nutzen zu lassen. MdL Axel Wirtz hatte das Gegenteil im obigen Bericht behauptet. >> 20.08.2008
Anzeige über verkehrsgefährdendes Verhalten durch abbiegende Lkws Die Bürgerinitiative hat beim Polizeipräsidium in Aachen wegen der extremen Verkehrsgefährdung durch in den Steinbruch links abbiegende Lkws hingewiesen und um Abwendung der Gefährdung gebeten. >> 20.08.2008
BSR will Steinbruch in Stolberg-Gressenich erweitern Einem Bericht in der Stolberger Zeitung von 13.08.2008 zu Folge beabsichtigt die Firma BSR eine Steinbrucherweiterung in Stolberg-Gressenich. Von einer Genehmigung soll auch die Lösung des Gressenicher Verkehrsproblems abhängen. >> 08.08.2008 Bericht der SZ / SN: -> In der Presse
Für die Überwachung zuständige Fachbehörde unterbesetzt Wir haben am 02.07.2008 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den für die Überwachung zuständigen Amtsinhaber im Umweltamt der Stadt Aachen angestrengt. Auf mehrere Anfragen hatten wir keine, falsche oder erheblich zeitverzögerte Auskünfte erhalten. In der Stellungnahme vom 02.08.2008 zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde erfahren wir, dass dem Amtsinhaber trotz allem kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Quasi entschuldigend führt man eine sehr hohe Arbeitsbelastung an, weil in dem betroffenen Bereich zwei Stellen unbesetzt sind. Der Fachbereich Umwelt soll unsere Beschwerde allerdings mit zum Anlass genommen haben, die Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit den Steinbrüchen neu zu organisieren. Man stellt in Aussicht, dass künftig unsere Anfragen nach UIG und IFG im Rahmen der dort vorgegebenen Fristen (1 Monat) beantwortet werden. >> 02.08.2008
Dritte Sprengung auf dem Abbaugelände Die Firma BSR kündigt am 13.07.2008 für den 15.07.2008 die nächste Sprengung per Handzettel an und verweist in einer Fußnote darauf, dass zukünftige Bekanntmachungen im SuperSonntag/SuperMittwoch veröffentlich werden. Das Muster einer solchen Ankündigung wurde im SuperSonntag vom 13.07.2008 abgedruckt. Es gestaltete sich als Suchspiel. Gegen diese Art der Benachrichtigung wurde deshalb seitens der Bürgerinitiative und von einem Anlieger bei der Überwachungsbehörde Protest eingelegt. – Die Sprengung vom 15.07.2008 wurde gemäß vorliegendem Messbericht mit 67 acht Meter tiefen Bohrlöchern und 1.700 kg Sprengstoff durchgeführt. (Das 1,5fache der maximal laut Erschütterungsgutachten erlaubten Menge von 1.550 kg.) - Ergebnis: 4 Messpunkte - 2 offizielle, 2 inoffizielle. Keine erheblichen Erschütterungsausschläge. Geringer Detonationsknall. Normale Staubentwicklung. >> 15.07.2008
Beschwerde über Benutzung des Wirtschaftsweges als Zufahrt Die Genehmigung vom 19.06.2007 sieht vor, dass die Firma BSR die Einfahrt der Firma Max Blees an der Venwegener Straße als Zu- und Ausfahrt zu benutzen hat. Da die für BSR fahrenden Lkws von SHB bzw. VSW diese Bedingung durch die Nutzung des Wirtschaftsweges gegenüber dem Varnenum als Zufahrt mit Billigung von BSR unterlaufen und durch Linksabbiegen gefährliche Verkehrssituationen provozieren, haben wir die Überwachungsbehörde auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten. Gleiches nicht genehmigtes Verhalten wurde auch durch „Blees“-Fahrzeuge beobachtet und ebenfalls beanstandet. >> 10.07.2008
Zweite Sprengung auf dem Abbaugelände Die zweite Sprengung erfolgte am 23.06.2008. Dieses Mal wurden laut Messbericht 51 acht Meter tiefe Bohrlöcher mit 1.200 kg Sprengstoff geladen. Auch diese Sprengung blieb gemäß Messbericht unter den zulässigen Grenzwerten. Kein großer Detonationsknall. Normale Staubentwicklung, nachdem es am Vortag nachmittags heftig geregnet hatte. >> 23.06.2008
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt Unsere Rechtsanwälte haben für den Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt. >> 13.06.2008
Erste Sprengung auf dem Abbaugelände Gemäß Genehmigung hat die Firma BSR nach einer Sprengstofflademengen-Tabelle, abhängig von der kleinsten Entfernung zur Wohnbebauung, vorzugehen, um die Erschütterungseinwirkungen zu minimieren. Dementsprechend beträgt die geringste Sprengstoffeinsatzmenge für das Abbaufeld „Loferbusch“ 25 kg pro Bohrloch, die höchste 50 kg. Insgesamt dürfen nicht mehr als 1.550 kg Sprengstoff je Sprengung eingesetzt werden. Die Firma BSR hat am 02.06.2008 zum ersten Mal im Steinbruch Aachen-Kornelimünster gesprengt. Es wurden 31 acht Meter tiefe Bohrlöcher erstellt. Die Sprengung erfolgte mit nur 770 kg Sprengstoff. Die Sprengung wurde messtechnisch überwacht. Es wurden 3 Messpunkte eingerichtet: 2 offizielle und 1 inoffizieller. – Nach den uns mitgeteilten offiziellen Messergebnissen lagen die gemessenen Werte unter den zulässigen Grenzwerten. Der Detonationsknall war gering, die Staubentwicklung allerdings erheblich. >> 02.06.2008
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt Das Verwaltungsgericht lehnt in einer 44 Seiten umfassenden Begründung den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab, weil es nach summarischer Prüfung nachbarrechtsverletzende Auswirkungen für unwahrscheinlich hält. Es bezieht sich dabei auf die verschiedenen schriftlichen Vorträge der Bezirksregierung und der Beigeladenen und verweist insbesondere auf ein Schreiben des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes NRW vom 18.07.2008, wonach das am Standort vorgefundene Gestein kurzfristig zum Ausbau der A 4 benötigt würde. Es erkennt allerdings an, dass es der Genehmigung, insbesondere bezüglich des Öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Firma Max Blees, an Bestimmtheit fehlen würde. In der Interessensabwägung stuft das Gericht die privaten wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens sowie das öffentliche Interesse allerdings höher ein als das Aussetzungsinteresse des Antragstellers bis zum Hauptsacheverfahren. Gegen den Beschluss konnte innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. >> 08.05.2008
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Firma Max Blees leidet an Unbestimmtheit Unsere Rechtsanwälte nehmen gegenüber dem Verwaltungsgericht erneut Stellung zu den jüngsten Schriftsätzen der Bezirksregierung und der Kanzlei Lenz & Johlen. Dabei wurde besonders herausgearbeitet, wie sehr einige Passagen der Genehmigung an Unbestimmtheit leiden. So z.B. der Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bezirksregierung und der Firma Max Blees, der eine Begrenzung der Aufbereitungskapazität auf 200.000 Tonnen pro Jahr vorsieht, während die Anlagen Blees tatsächlich das Vier- bis Fünffache leisten können und somit auch in der Lage sind, die 35 zulässigen Tage im Jahr, bei denen nach TA Luft die maximalen Höchstwerte für Feinstaub toleriert werden, bei weitem zu überschreiten. Konsequenz: Die Genehmigung hätte in diesem Fall nicht erteilt werden dürfen. >> 16.04.2008
Artengeschützte Uhus in der Steinbruch-Steilwand entdeckt Bei der Sitzung der Bezirksvertretung Walheim–Kornelimünster wird der Antrag der Fraktion der Grünen vom 10.11.2007 zum Steinbruch Aachen-Kornelimünster behandelt. Stellung nehmen die Herren Ratajczyk und Spelthann. Es bleiben Zweifel an den Aussagen. Der Antrag gilt dennoch als behandelt. Das Protokoll dieser Sitzung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Aachen nachzulesen.
BSR startet eigentlichen Gesteinsabbau auf genehmigten Teilflächen „Loferbusch“ Zeitgleich mit der Ablehnung zum Abbaustopp startet die Firma BSR den Gesteinsabbau. Zunächst wird das unter dem Oberboden liegende geröllige Gesteinsmaterial auf den ersten beiden Teilflächen mittels Hydraulikbaggern gewonnen und direkt per Lkws auf der L12 über Breinig in Richtung Gressenich abtransportiert. Entgegen der Genehmigung nutzen die eingesetzten Lkws von SHB und VSW den Wirtschaftsweg gegenüber dem Varnenum als Linksabbieger die Zufahrt zum Steinbruchgelände! >> 07.04.2008
Verwaltungsgericht lehnt Zwischenregelung zum Abbaustopp ab Das Verwaltungsgericht lehnt am 07.04.2008 die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als Zwischenregelung (so genannter Hängebeschluss) ab. Die vorzunehmende Interessensabwägung fällt zu Ungunsten des Antragsstellers aus. Das Gericht stützt sich dabei vor allem auf die Entfernung zwischen Abbaugebiet und Wohnsitz des Antragstellers, die eine Verletzung in eigenen Rechten des Antragstellers als unwahrscheinlich erscheinen lässt. >> 07.04.2008
Inbetriebnahme der Staubmessstation im „Breiniger Feld“ Die Firma BSR nimmt die Staubmessanlage im Abbaufeld „Breiniger Feld“ in Betrieb. Die Überwachung erfolgt durch die Firma Geotaix-Umwelttechnologie GmbH, Würselen. >> 25.03.2008
Bezirksregierung nimmt Stellung zum Antrag Die Bezirksregierung erwidert den Schriftsatz vom 22.03.2008 unter Heranziehung von vielen Paragraphen verschiedener Gesetze. Sie begründet ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Genehmigung vom 19.06.2007 für 6 Teilflächen des Abbaufelds „Loferbusch“. Der Antragsteller soll dagegen auf Grund der Entfernung von zirka 650 m zum streitgegenständlichen Abbaugebiet nicht in eigenen Rechten verletzt sein. >> 22.03.2008
Vorstandswahlen auf der Jahreshauptversammlung Am 10.03.2008 fand die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative statt. Bei den turnusgemäß anstehenden Wahlen zu den Ämtern wurden Christa Weins als 2. Vorsitzende, Manfred Hilgers als Beisitzer und Gerta Hilgers sowie Hubert Wagemann als Kassenprüfer einstimmig wieder gewählt. Neu gewählt als weitere Kassenprüferin wurde Ilse Hüls. Die aktuelle Mitgliederzahl des Vereins Bericht der SZ / SN über die Jahreshauptversammlung: -> In der Presse
Antrag: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Einer der Kläger hat am 22.02.2008 beim Verwaltungsgericht Aachen weiterhin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wiederherzustellen und der beklagten Bezirksregierung Köln aufzugeben, die Baustelle auf den genehmigten 6 Teilflächen im Abbaufeld „Loferbusch“ stillzulegen. >> 22.02.2008
Drei Klagen eingereicht Drei Mitglieder der Bürgerinitiative haben stellvertretend für alle anderen Mitglieder am 15.02.2008 fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht und beantragt, den Genehmigungsbescheid vom 19.06.2007 der Bezirksregierung Köln für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig aufzuheben. >> 15.02.2008
Widerspruchsbescheide kostenpflichtig zurückgewiesen Hatte die Bezirksregierung Anfang Oktober 2007 zirka 100 Widersprüche gegen die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb des Steinbruchs kostenfrei mit dem Bemerken zurückgewiesen, dass diese Widersprüche nicht zulässig wären, da die Widerspruchsführerinnen bzw. –führer nicht in ihren Rechten verletzt werden könnten, weil sich deren Wohnsitze außerhalb des Untersuchungsraumes der Umweltverträglichkeitsprüfung und damit außerhalb des Einwirkungsbereichs des genehmigten Steinbruchs befinden würde, so ändert sie Anfang Januar 2008 das Vorgehen: Die Bezirksregierung Köln lässt den als in „ihren Rechten verletzt“ geltenden über 80 Widerspruchsführerinnen und –führern Bescheide zugehen, mit denen sie alle Widersprüche zurückweist. Die Begründungen erfolgen unterschiedlich lang in drei Kategorien. Dementsprechend gibt es auch drei verschieden hohe Kostenbescheide. Widerspruchsberechtigte, die ihre Widersprüche unbegründet ließen, haben 50,-- Euro zu zahlen. So wird z.B. eine fünfköpfige Familie mit 250,- Euro zur Kasse gebeten. Ein Hammer! Bei der Gruppe, die ihre Widersprüche anwaltschaftlich begründen ließen, kommt es zu Gebühren von 100,- Euro und bei einem Widerspruchsführer sogar zu einer Gebühr von 150,- Euro. Und das, obwohl die Bescheide per Computerausdruck jeweils mehr oder weniger vervielfältigt waren und außerdem noch nicht einmal unterschrieben wurden! Gegen diese Bescheide konnte innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden. Zur Erinnerung: Der Firma BSR wurden für 5jährige intensivste, vielfältige behördliche Tätigkeit insgesamt lediglich 7.440,- Euro Genehmigungsgebühren auferlegt. >> 19.01.2008
Für Überwachung des Steinbruchs Stadt Aachen zuständig Auf Anfrage teilt die Stadt Aachen mit, dass für alle Belange des neuen BSR-Steinbruchs der Fachbereich Umwelt, Untere Abgrabungsbehörde, zuständig ist und evtl. weitere Fachbehörden je nach Bedarf eingeschaltet werden. Die begonnenen Arbeiten am Standort haben gemäß Ortsbesichtigung vom 09.01.2008, an der auch Vertreter der Firma BSR teilnahmen, zu keinen Beanstandungen geführt, obwohl Erdwälle aufgetürmt wurden. Eine Rückfrage ergab, dass zu der Ortsbesichtigung kein Protokoll gefertigt wurde. >> 10.01.2008
BSR beginnt mit Vorarbeitung zum Gesteinsabbau Zu Jahresbeginn startet die Firma BSR am Standort Aachen-Kornelimünster auf zwei der sechs vorab genehmigten Teilflächen die Vorarbeiten zum Abbau, indem der Oberboden abgeschoben wird. Gemäß Genehmigung Ziffer 7.1.5 darf Oberboden nur in der Zeit von November bis Februar sukzessive abgeschoben werden. Er soll zudem ordnungsgemäß verwendet bzw. entsorgt werden. >> 02.01.2008
Bürgerinitiative klagt gegen die Bezirksregierung Köln Die Bürgerinitiative hat Mitte November 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bezirksregierung Köln eingereicht und den Antrag gestellt, den Widerspruchsbescheid vom 15.10.2007 aufzuheben. >> 15.11.2007
Über 180 Widersprüche - Sofortvollzug anfechten Die Ereignisse überschlagen sich etwas und derzeit laufen zwei Vorgänge parallel: Nach Erteilen der Genehmigung haben über 180 Betroffene fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, aber nur etwa 80 Personen sind aufgefordert worden, ihren Widerspruch zu begründen. Die anderen über 100 Personen sind nach Ansicht der Bezirksregierung nicht betroffen, da sie außerhalb eines Einzugsgebietes von 500 m um den Steinbruch herum wohnen. (Eine interessante Vorstellung, dass Staub und Lärm wie an einer unsichtbaren Mauer „hängen“ bleiben und niemals weiter als 500 m getragen werden!) Mehr als 20 direkt Betroffene haben sich inzwischen zusammengefunden, um die Genehmigung anzufechten. Der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative vertritt diese Widerspruchsführerinnen und -führer. Da die erhobenen Widersprüche bei diesem Genehmigungsverfahren eine aufschiebende Wirkung erzeugen und deshalb die Firma BSR von der Genehmigung keinen Gebrauch machen kann, hat die Antragstellerin am 28. September 2007 die sofortige Vollziehung der Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragt. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Öffentlichen Interesse an der ausreichenden Versorgung mit Natursteinen für den Straßenbau und mit den hohen Vorkosten für das Genehmigungsverfahren. Die Bezirksregierung hat diesem Antrag auf Sofortvollzug am 23.10.2007 stattgegeben, allerdings mit der Einschränkung, dass bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung lediglich 6 kleinere Teilflächen mit insgesamt 30.000 m² statt 85.000 m² des Feldes „Loferbusch“ abgebaut werden dürfen. Aber: Steinbruch bleibt Steinbruch! In der kleinen wie in der großen Fläche. Der Anwalt der Bürgerinitiative wird daher für die Gruppe der Widerspruchsführerinnen und –führer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche beim Verwaltungsgericht Aachen beantragen. Ein entsprechender Schriftsatz ist in Vorbereitung. Nach unserer Meinung ist die Genehmigung mit „heißer Nadel“ gestrickt und aufgrund beschönigender Gutachten und zahlreicher unplausibler Bezüge und Festsetzungen anfechtbar. >> 14.11.2007 Der Bericht der SZ / SN zu den Widersprüchen: -> In der Presse
Genehmigung erteilt - Prüfung läuft - Einsicht nehmen Am Montag, den 2. Juli 2007, hat die Bezirksregierung Köln die Genehmigung für die von der Firma BSR beantragte Steinbrucherweiterung zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig in der Lokalpresse öffentlich bekannt gemacht. Der Vorstand der Bürgerinitiative hat darauf sofort reagiert und beschlossen, den Bescheid und seine Begründung in der gesetzten Zeit sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, was weiterhin gegen den Steinbruch zu unternehmen ist.
Wenn die augenblickliche persönliche Urlaubsplanung die Einsichtnahme an den genannten Stellen nicht möglich macht, können die Unterlagen auch bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 56, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln schriftlich (kurz und formlos) angefordert werden. >> 03.07.2007 Der Bericht der SZ / SN zu den Auflagen: -> In der Presse Der Bericht der Stolberger Zeitung / Nachrichten: -> In der Presse Die offizielle Bekanntmachung der Genehmigung: -> In der Presse
Blees-Unterlagen sind zwar da, aber nicht einsehbar Die Bezirksregierung hat uns am 25. Mai mitgeteilt, dass die Berechnung der maximal möglichen Kapazitäten aus den Aufbereitungsanlagen der Firma Max Blees nach 9 Monaten nunmehr vorliegen, der BI aber die Einsicht in das Gutachten unter Hinweis auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen der Firma Blees verwehrt werden muss. (Ein Schelm, der Böses dabei denkt!) >> 29.05.2007 Die Aktivitäten der BI im Überblick: -> Was bisher geschah Die Aktivitäten der BI im Detail: -> Ausführliche Chronologie
Jahreshauptversammlung am 12. März im Bürgertreff Die Bürgerinitiative: „Rettet das Münsterländchen! Kein neuer Steinbruch zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster.“ e. V lädt ihre Mitglieder für Montag, den 12. März 2007, in den Bürgertreff am Breiniger Berg ein. Ab 20 Uhr beginnt dort die diesjährige Jahreshauptversammlung. Es gilt, den „Fünfjährigen Kampf gegen den Steinbruch und für eine lebens- und liebenswerte Umwelt und Heimat“ zu würdigen. Zur Erinnerung: Im Februar 2002 war der Scoping-Termin für dieses Projekt. Die Firma BSR als Antragstellerin hoffte damals, schon im Herbst des gleichen Jahres mit dem Abbau des Gesteins beginnen zu können. Im Herbst 2002 wurde die Bürgerinitiative gegründet. Seitdem wird hart aber fair gekämpft. Und da bis zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine Genehmigung erteilt werden konnte, wird die Arbeit der Bürgerinitiative auch unvermindert weiter gehen. Themenschwerpunkt werden daher die Berichte über alle Aktivitäten der BI im Jahr 2006 sein. Dazu zählt der 4tägige Erörterungstermin zum Genehmigungsantrag der Firma BSR zwischen der Bezirksregierung Köln, der Firma BSR, der Bürgerinitiative und den betroffenen Einwendern. Weiterhin wird informiert werden über alle nach diesem Termin stattgefundenen Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Staatlichen Umweltamt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Neben diesen Berichten wird es auch einen Blick auf die Kassenlage geben. Es werden turnusmäßig Neuwahlen durchgeführt werden und schließlich wird der Vorstand auch einen Ausblick auf das weitere Verfahren geben. Dabei werden auch die Probleme, die der benachbarte Steinbruch der Firma Max Blees jetzt bereits zur Genüge macht, sicherlich zur Sprache kommen. Die Jahreshauptversammlung verspricht daher, ein spannender Abend zu werden! >> 27.02.2007
Beruhigen und herunterspielen statt aufklären Am 25. August 2006 gab es im Nachgang zum Erörterungstermin eine Besprechung zwischen der Bezirksregierung, dem Antragsteller, dessen Gutachtern und Anwälten. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde ein Arbeitsplan erstellt, der konträre Punkte, die noch zu klären waren, aufführte. Die BI hatte am 11. September 2006 die Möglichkeit, Frau Vinkeloe und Herrn Baulig – Bezirksregierung Köln – im Beisein unseres beratenden Anwaltes auf diesen Arbeitsplan einzugehen und außerdem noch andere strittige Punkte, die u. a. im Protokoll des Erörterungstermins und folglich auch im Arbeitsplan gefehlt haben, vorzubringen und zu diskutieren. Überreicht wurde bei dieser Gelegenheit auch eine Stellungnahme der BI zum Protokoll des Erörterungstermins. Mittlerweile hat der Antragsteller dieses Arbeitspapier bearbeitet und seine Stellungnahme dazu am 12.10.2006 vorgelegt: In dieser Stellungnahme und den drei beigefügten weiteren Gutachten für Staub (übrigens die vierte Überarbeitung!), Lärm und Erschütterungen taucht das Wort „irrelevant“ recht häufig auf: Der Verkehrslärm ist ebenso irrelevant wie die Schwermetall-Immissionskonzentrationen. Sprengungsbedingte Straßensperrungen der L12 sind Schutzmaßnahmen und werden irgendwann nach Jahren abgeklärt werden; die Aufbewahrungsflächen für nicht verwertbares Steinbruchmaterial werden noch bekannt gegeben, so dass die Staubbelastungen momentan nicht einzuschätzen sind. Vorbelastungen durch den Betrieb Blees müssen nicht in Gänze berücksichtigt und aktuelle Daten zur Verkehrssituation nicht erhoben werden. Auch wenn die Entfernungen zu den Häusern in Kornelimünster im Antrag nicht korrekt waren, wird das angeblich an den Auswirkungen der Sprengungen nichts ändern. Und, und, und... Auch diese Stellungnahme soll die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben wiederum herunterspielen, eher beruhigen als tatsächlich aufklären! Unsere Aufgabe wird es leider nun sein, auf diese Stellungnahme und die der Gutachter erneut zu reagieren, d. h. wir werden unsere Gutachter ein weiteres Mal bemühen müssen für weitere, neue Gutachten, die entsprechend teuer sind! >> 25.11.2006
Vier Tage kontroverse Diskussion ohne Schlammschlacht Vom 6. bis 9. Juni ist in der Stadthalle Stolberg der beantragte Neuaufschluss des Steinbruchs erörtert worden. Alle Einwender hatten hier einerseits die Gelegenheit zu erfahren, wie sich die Antragstellerin das Projekt vorstellt, wie die Gutachten durchgeführt wurden und was sie ergeben haben, und andererseits die Möglichkeit, ihre im Sommer 2005 vorgebrachten Einwendungen den Vertretern der Bezirksregierung genauestens zu erläutern. Alle Tagesordnungspunkte wurden zwar sehr kontrovers diskutiert, aber alles verlief sehr konstruktiv, ohne Polemik und ohne „Schlammschlacht“. Wir denken, dass die wirklich wichtigen Punkte angesprochen worden sind und die Vertreter der Bezirksregierung die Problematik aus der Sicht der Einwender auch nachvollziehen und besser verstehen konnten. In der Sache ist noch nichts entschieden. >> 15.06.2006Berichte über die Erörterung: -> In der Presse Der Verlauf der Erörterung im Detail: -> Die Erörterung
Unsere Position zur geplanten B 258n Nachdem seit März das Thema Umgehungsstraße Brand-Kornelimünster B 258n in den Gremien diskutiert wird, werden auch wir hierzu angesprochen. Schließlich beschäftigen sich sowohl unser Vereinsname und als auch das Satzungsziel (§ 3, Absatz 1) mit der Rettung des Münsterländchens! Die geplante B 258n-Süd (voraussichtlicher Baubeginn 2012/2013) könnte auch das Münsterländchen tangieren oder durch es hindurchführen. Wo und wie die Trasse verlaufen wird, ob sie überhaupt jemals zustande kommt, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Zur Zeit läuft „lediglich“ eine Umweltweltverträglichkeitsstudie (UVS). Wir vertreten in dieser Sache folgenden Standpunkt: 1. Es hat noch keine generelle Befragung unserer Mitglieder zu diesem Thema stattgefunden. Da unsere Mitglieder primär gegen den Steinbruch und die davon ausgehende massive Zerstörung von Landschaft und Umwelt aufbegehren und deshalb auch in unseren Verein eingetreten sind, müsste eine solche Befragung unbedingt durchgeführt werden und gegebenenfalls in eine Satzungsänderung münden. Zu bedenken wäre dabei natürlich auch, dass die ohnehin begrenzten Vereinsmittel zusätzlich noch für ein weiteres Ziel herangezogen werden müssten, was deren Bogen sicherlich überspannen dürfte. 2. Das Erreichen unseres Hauptziels, nämlich die Verhinderung der Steinbrucherweiterung zur Erhaltung von Landschaft und Umwelt, lastet überdies derzeit bereits alle in Vorstand und Arbeitskreis Aktiven arbeitsmäßig vollständig aus. Mehr ist kaum zu leisten. Dabei ist die Arbeit, um dieses Ziel zu erreichen, längst noch nicht abgeschlossen. Mit Sicherheit liegt noch eine lange Strecke vor uns. Es wäre unter diesen Umständen äußerst unklug, unsere Kräfte zu splitten und bei jedem der beiden Themen halbherzig und „halbkundig“ dabei zu sein. Wir hoffen daher auf das Verständnis unserer Mitglieder. Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben werden, hat sich bereits am 04.04.2006 eine Interessengemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern aus Brand, Freund, Münsterbusch, Büsbach, Dorff, Krauthausen, Kornelimünster und Walheim gebildet, die sich gegen die B 258n-Süd wendet. Mehr darüber finden Sie unter www.stop-b258n.de. >> 16.04.2006
Protest-Einwendungen einfach vom Tisch gewischt Am 6. April hat der Vorstand der Bürgerinitiative auf der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern Bericht über alle wichtigen Aktivitäten des Jahres 2005, über Kassenlage, Auswertung der Einwendungen und den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens erstattet. Die Kassenprüfer bestätigten eine ordnungsgemäß geführte Kasse. Hauptkosten waren in erster Linie Honorare für Gutachter und Rechtsanwalt, die die Antragsunterlagen geprüft, Einwendungen und Gegengutachten formuliert und sich auf den Erörterungstermin vorbereitet hatten. Entsetzt zeigten sich die Anwesenden über die Art und Weise, wie die Einwendungen von Beratern und Gutachtern des Antragstellers BSR behandelt wurden: Nicht eine wurde angenommen, alles wurde heruntergespielt, verniedlicht und vom Tisch gewischt. Bei den Teilwahlen für den Vorstand wurden Christa Weins als 2. Vorsitzende und Manfred Hilgers als Beisitzer einstimmig wiedergewählt, Gerta Hilgers und Hubert Wagemann ebso einstimmig als Kassenprüfer bestätigt. Zur Zeit lässt die Firma BSR ein weiteres Gutachten zur Ausbreitung von Luftschadstoffen erarbeiten. Dieses basiert auf dem Windfeldmodell FITNAH und soll die Staubverteilung nach meteorologischen Gegebenheiten errechnen und wiedergeben. Inwieweit dieses Modell auf unsere Situation übertragbar ist und zuverlässig arbeitet, wird das Landesumweltamt in Essen zu prüfen haben. Danach kommt es zum im September 2005 kurzfristig verschobenen Erörterungstermin. >> 07.04.2006Das Medien-Echo auf unsere JHV: -> In der Presse
Spreng-„Unfall“: Steinbrocken durchschlagen Dach Wie in Breinig geplant, ist auch in Warstein vor etwa zwei Jahren der „300-m-Sicherheitsabstand“ reduziert worden. Und damit – das beweist der Unfall eindeutig – ist die Sicherheit der Anwohner nicht mehr zu gewährleisten. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen 300 m sind ein minimaler, die von der Stadt Stolberg seinerzeit geforderten 500 m wären ein angemessener und die beantragten z. T. nur 200 m sind ein indiskutabler Abstand, denn auch das beste Gutachten kann nicht garantieren, dass die Brocken bei uns demnächst nicht in die Häuser fliegen. Vom noch geringeren Abstand von nur 40 m zur L 12 Auf dem Acker ganz zu schweigen! >> 16.01.2006 Mehr zu den Konsequenzen: -> Was in Zukunft droht
Mehr zu den Konsequenzen: -> Was in Zukunft droht
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