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>> Die Erörterung

Die öffentliche Erörterung vom 6. bis 9. Juni 2006

Erörtert wurde in der Stadthalle in Stolberg die Erweiterung des Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig. Anwesend waren die Vertreter der Bezirksregierung (Frau Vinkeloe und Herr Baulig), die die Erörterung leiteten; 11 Gutachter der Antragstellerin und 16 Vertreter der zuständigen Behörden waren ebenfalls geladen. Anwesend waren auch etwa 150 Betroffene, die ihre im Sommer 2005 abgegebenen Einwendungen hier nochmals erläutern wollten.

Der Erörterungstermin hat für großes Aufsehen gesorgt: Im Radio wurde stündlich in den Regionalnachrichten darüber berichtet, das Fernsehen (Lokalzeit) hat zwei Beiträge gesendet und in der Presse sind etliche Artikel erschienen -> In der Presse

Im Laufe der vier Verhandlungstage sind alle Tagesordnungspunkte verhandelt worden. Bei den meisten Themen wurden sehr kontrovers diskutiert. Die wichtigsten Punkte sind hier etwas ausführlicher erläutert:

TOP 1: Begrüßung und Einführung in das Verfahren

TOP 2: Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller

-> Die Steinbruchpläne

TOP 3: Erläuterung des bisherigen Verfahrens

-> Was bisher geschah

TOP 4: Art des Genehmigungsverfahrens

Bei diesem Erörterungstermin handelt es sich um ein sog. „Großes Genehmigungsverfahren nach der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung“, d. h. die Behörde muss prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.  Liegen sie vor, dann muss – da das Gebiet im Gebietsentwicklungsplan als Abbaugebiet eingetragen ist – eine Genehmigung erteilt werden. Es ging also nicht darum zu prüfen, ob die Erweiterung des Steinbruchs für die betroffene Bevölkerung überhaupt akzeptabel ist oder nicht. Das haben vor einiger Zeit die Politiker der Stadt Stolberg für uns schon getan: Mit einem Fingerzeig wurde über die Zukunft von 10.000 Menschen entschieden – gefragt wurde niemand. Abstimmen scheint einfacher zu sein, als nachzufragen oder sich über die Auswirkungen eines solchen Riesen-Projektes zu informieren.

TOP 5: Einwendungen zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens

(Vollständigkeit des Antrags)

TOP 6: Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

Die Ausgangssituation -> Was in Zukunft droht

TOP 6.1: Erschütterungen

Die Gutachter weisen nach, dass die Erschütterungen zwar subjektiv wahrnehmbar sind, aber die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Die Bürgerinitiative hat aber erreicht, dass in die eventuell auszustellende Genehmigung aufgenommen wird, dass eine Dauermessstelle zur Überprüfung der Sprengungen eingerichtet werden muss.

TOP 6.2: Luftschadstoffe

Während der Diskussion zeigte sich, dass die schon vorhandene Staub-Belastung durch den Steinbruch niemals gemessen wurde, sondern ausschließlich rechnerisch abgeschätzt worden ist. Wir bezweifeln die Eingangsdaten für diese Rechnungen, da der Betrieb Blees durch seine Genehmigung wesentlich mehr abbauen, brechen und mahlen darf, als dort angenommen wurde.

Ferner wurde keine toxikologische Untersuchung der Stäube durchgeführt, wo doch die Böden im Stolberger Raum sehr stark schwermetallbelastet sind.

Die Bürgerinitiative hat auch hier erreicht, dass in die eventuell auszustellende Genehmigung aufgenommen wird, dass zwei Messstellen eingerichtet werden, die die Staubbelastung und die Zusammensetzung des Staubes messen werden.

TOP 6.3: Lärm

Die Gutachter weisen nach, dass die Lärmemissionen wahrnehmbar sind, aber die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Auch hier ist wieder das Problem, dass die jetzt vorhandenen Maschinen in die Berechnungen einbezogen wurden, wie das in Zukunft sein wird, ist jedoch fraglich. Damit ist das Lärmgutachten für heute zwar aussagekräftig, aber wie diese Situation sich in 10 Jahren darstellt, das weiß natürlich noch niemand.

TOP 6.4: Landschaft und Natur

Die Ausgangssituation -> Das Münsterländchen

Das Münsterländchen wird vollständig zerstört werden, aber die Gutachter der Antragstellerin glauben, dass nach der Rekultivierung alles viel schöner wird als es jemals sein kann, wenn kein Steinbruch entsteht! Eine wichtige Frage bei dieser Rekultivierung war, wie man das Einbringen großer Mengen Fremdmaterial  überwachen kann. Es verbleiben zwar Abraummengen (nicht verkaufsfähiges Material aus dem Abbau) im Steinbruch, aber das 40 ha-Loch wird immerhin zu 50 % verfüllt. Dazu muss Fremdmaterial eingebracht werden und die Befürchtungen sind natürlich, dass hier eine Deponie vor unserer Haustür entstehen könnte, die dann gefährliche Auswirkungen auf das Grundwasser haben kann.

TOP 6.5: Grundwasser und Geologie

Die Antragstellerin muss noch belegen, wie hoch die Schwermetallbelastung der Karstschlotten ist. Dazu sind weitere Bohrungen notwendig. Außerdem müssen noch Nachuntersuchungen zur Bodenwertigkeit erbracht werden.

TOP 6.6: Klima

Die Gutachter und die Behördenvertreter kommen zu dem Schluss, dass sich das Mikroklima durch den Steinbruch nicht verändern wird, dazu ist die Fläche von 40 ha zu klein.

TOP 6.7: Verkehr

-> Was in Zukunft droht

Da sich die Verkehrssituation rund um den Steinbruch in letzter Zeit zugespitzt hat, da die Zufahrt über die L12 am Varnenum gesperrt wurde, außerdem die Straßen zu Ausweichstrecken für mautpflichtige Autobahnabschnitte geworden sind und große Mengen an Material aus Belgien dem Steinbruch zugeführt werden, zweifeln die Einwender die vorgelegten Daten aus dem Jahr 2000 an. Die Bezirksregierung muss nun diese Daten überprüfen.

TOP 6.8: Mensch

Die Zuhörer mussten sich nochmals die Tatsache erläutern lassen, dass in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine Genehmigung erteilt werden muss, wenn die Voraussetzungen stimmen und die Grenzwerte eingehalten werden. Wie belastet und belästigt die Menschen sind, das zählt hier nicht!

TOP 6.9: Gebäude/Infrastruktur/Kulturgüter

Gebäudeschäden kann es nicht geben, da die Gutachter das ausgesagt haben -  die langjährigen Erfahrungen der geplagten Anwohner wurden von der Verhandlungsleitung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. In keinem der vorgelegten Gutachten taucht ein Beleg für schon entstandene Schäden auf. Aber diese Schäden gibt es und es gibt mittlerweile auch schon Schadensgutachten.

TOP 6.10: Vermögensschäden

Trotz geringer Beteiligung (anwesend waren bei diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr als 30 Interessierte) war dies ein äußerst wichtiger Punkt: Schließlich sind alle Breiniger und viele Einwohner von Kornelimünster davon betroffen: Je näher ein Haus oder ein Grundstück am Steinbruch liegt, desto geringer wird sein Verkaufswert werden. Nach einigen Jahren der Belastungen durch den Steinbruch dürfte der gesamte Ort Breinig von einer Wertminderung der Immobilien betroffen sein, zumal sich das Gesamtbild des Ortes entsprechend verändern wird. Schätzungen zufolge liegt der Verlust einer Immobilie immerhin zwischen 10 und 60%!

Die Gutachter der Antragstellerin fassten diese Situation in einem einzigen niederschmetternden Satz zusammen. Sie sagten, dass wir das Loch und den Werteverlust hätten und das auch noch hinnehmen müssten!

TOP 6.11: Einwendungen zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen

TOP 7: Wirtschaftlichkeit, Alternativen und Abbaumengen

TOP 7.1: Wirtschaftlichkeit

TOP 7.2: Alternativen

TOP 7.3: Abbaumengen

Die beantragten Abbaumengen sollen bei maximal 400.000 to gebrochenem Gestein pro Jahr liegen, so dass 200.000 to Gestein verkauft werden kann. Es soll kein paralleler Abbau bei beiden Firmen erfolgen. ABER: Die Firma Blees kann mit ihrer Genehmigung  675.000 to Gestein jährlich verarbeiten, d. h. mahlen, trocknen, sortieren und lagern. Außerdem ist in ihrer Genehmigung eine Betriebszeit von 16 Stunden am Tag und einer 6-Tage Woche verankert.

Das könnte bedeuten, dass die Firma BSR bis zu 400.000 to Gestein jährlich abbauen könnte, um die 200.000 to verkaufsfähiges Material produzieren zu können. Daneben kann die Firma Blees weiterhin bis zu 475.000 to Gestein verarbeiten! Die Belastungen wären in Zukunft also erheblich höher, als sie  derzeit sind.

TOP 8: Steinbruch Blees

Das interessanteste Thema hatte sich die Verhandlungsleitung fast bis zum Schluss aufgehoben: Die Zusammenarbeit der beiden Betriebe Blees und BSR. Ist der neu beantragte Steinbruch eine Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Blees oder kann er wirklich als eigenständig bezeichnet werden?

Die Einwender sind der Ansicht, dass der beantragte Neuaufschluss eine Erweiterung des bestehenden Steinbruchs ist. Wenn die Bezirksregierung dieser Einlassung folgt, dann müssten alle Anlagen einer genauen Prüfung unterzogen und die bestehende Genehmigung der Firma Blees geändert werden. Dieser Sicht wurde – verständlicherweise – von  der Antragstellerin vehement widersprochen.

Die Aussagen der Rechtsanwälte müssen nun von der Genehmigungsbehörde geprüft und bewertet werden. Und es wird lange dauern, bis die Bezirksregierung alle Erklärungen, die beim Erörterungstermin abgegeben wurden, überprüft haben und zu einem Ergebnis kommen wird.

TOP 9: Sonstige Einwendungen

TOP 10: Ausblick

Die Verhandlungsleitung erklärte, welche Schritte in diesem Verfahren nun folgen werden. Der Ausblick bedeutete für alle am Verfahren Beteiligten: erneut warten, prüfen und dann über die nächsten Schritte verhandeln.

Die Bürgerinitiative möchte an dieser Stelle auch einen Ausblick geben – einen Ausblick besonderer Art:

Der gesamte Bereich zwischen Kornelimünster, Dorff und Breinig wurde bei der letzten Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) als „Abbaugebiet“ ausgewiesen. Diese Tatsache ermöglicht nun den Abbau großer Mengen an Kalkstein und Dolomit. Für die betroffenen Orte ist dies alles von ungeheurer Bedeutung, denn es kann letztlich auch den Verfall bedeuten. Wer möchte schon an einem Tagebau leben, fortwährend belastet sein durch Erschütterungen, Lärm, Staub und ein hohes Verkehrsaufkommen. Fortzüge aus den Ortschaften könnten eine Folge sein, leer stehende Wohnungen und Häuser eine andere. Wenn sich Mieteinnahmen und Kaufkraft verringern, dann steht die Schließung von Geschäften bevor. Und dann sind diese drei Orte einfach nicht mehr lebenswert. Deshalb werden wir weiterkämpfen, damit es nicht zu einer Genehmigung kommt!