Satzung der BI, § 3, Absatz 1

In unser Satzung heißt es : „Zweck des Vereins ist es, für den Natur- und Umweltschutz des „Münsterländchens“ einzutreten und nach Kräften dazu beizutragen, dass Beeinträchtigungen seines Ökosystems durch die Aufschließung eines neuen Steinbruchs, der in enger Nachbarschaft zwischen den drei Ortschaften Breinig, Dorff und Kornelimünster angelegt und ausgebaut werden soll, und einen dieses Ökosystem störenden Ausbau von Verkehrswegen verhindert werden. Gleiches gilt für die Erweiterung des auf Aachener Stadtgebiet bereits bewilligten Steinbruchs bzw. für mögliche Steinbruchreserveflächen. Die besondere Sorge des Vereins gilt dem Erhalt eines einmaligen Landschaftsbildes inmitten eines Landschaftsschutz- und Naherholungsgebietes am Fuße des Naturparks Nordeifel und dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie einmaliger Boden- und Landschaftsstrukturen und der Bodendenkmäler aus gallo-römischer Zeit.“