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>> Was in Zukunft droht

Schon jetzt: Staub, Lärm, Druckwellen, Angst

Durch den bestehenden Steinbruch der Firma Max Blees sind die Einwohner der drei Ortschaften schon geplagt genug: Große Staublawinen bei Sprengungen, ständiger Staub aus dem Steinbruch und den Brecher- und Mahlanlagen, Lärm und die Angst vor der nächsten Sprengung, die mal wieder an den Grundmauern der Häuser rütteln könnte, sind an der Tagesordnung.

Mindestens 1 Million Lastwagen

Da der Abtransport mit 40-t-LKW und 25 Tonnen Zuladung erfolgen soll, werden in den 45 Jahren mindestens 1.000.000 LKW-Bewegungen in den und aus dem Steinbruch stattfinden. Je besser das aufgefundene Gesteinsmaterial, desto mehr wird auch abtransportiert werden und desto mehr muss dann zur Auffüllung wieder eingebracht werden. Es wird mindestens alle 5 Minuten ein 40-t-LKW den Steinbruch ansteuern bzw. verlassen, schlimmstenfalls fährt alle 3,5 Minuten ein LKW.

Jeder, der die betroffenen Ortschaften kennt, weiß um die ohnehin schon jetzt problematische Verkehrssituation, die sich noch verschärfen würde. Wenn die Straße „Auf der Heide“ durch Lieferverkehr ohnehin schon blockiert ist, die LKW aus dem Steinbruch durch den Ort fahren, dann geht in Breinig meist nichts mehr und dann wird vor allem der Zebrastreifen, der für die Schulkinder ganz wichtig ist, gerne „übersehen“.

Ein weiteres Problem werden die Sperrungen der L 12 bei den Sprengungen sein, wenn die 200-m-Sicherheitslinie zur Straße unterschritten wird: Hier wird eine Landesstraße über einen Zeitraum von 30-60 Minuten gesperrt werden müssen. Die Autos werden sich in Breinig, Dorff und Kornelimünster (B 258!!!) stauen und auf den Ausweichstrecken wird es durch das dann erhöhte Fahrzeugaufkommen ebenfalls zu Staus kommen.

Staub und Lärm belasten Mensch und Tier

Bei jeder Sprengung, bei jeder Fahrzeugbewegung im Steinbruch, beim Aufladen, Abkippen und Wegfahren: Immer ist eine Menge Staub in der Luft (-> Tabelle Gesamtstaubbelastung) und immer sind diese Aktivitäten mit Lärm verbunden. Die Gutachter des Betreibers behaupten allerdings, dass dies alles keinen Einfluss auf die Bevölkerung haben kann, obwohl die Staubbelastung in einzelnen Abbaubereichen (-> Tabelle Feinstaubbelastung) heute schon höher ist, als es die TA Luft zulässt.

Besonders problematisch ist das alles auch, weil auf den umliegenden Weiden Milchkühe gehalten werden. Sie stehen nicht nur im Staub, sie fressen natürlich auch das Gras, das ständig diesen zum Teil schwermetallbelasteten Stäuben ausgesetzt ist. Das kann nicht gesund sein, nicht für die Kühe und auch nicht für die Menschen! (-> Gesundheitsgefährdung durch Stäube)

Sprengsicherheitsabstand unterschritten

Der Sprengsicherheitsabstand soll reduziert werden: Er soll z. T. bei 200 m statt der gesetzlich vorgeschriebenen 300 m liegen. „Das alles wird überwacht“, sagt der Betreiber, der auch gleich die eigenen Leute zu dieser Überwachung befähigt sieht, und „es können theoretisch gar keine Schäden auftreten“.

Aber: Wie weist man Schäden nach, „die nicht auftreten müssen“? Denn bei den Erschütterungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich bei der gutachterlichen Prognose nur um eine Abschätzung der später erfolgenden Erschütterungen handeln kann.

Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass es sich bei dem Ausbreitungsmedium nicht um ein homogenes Medium, sondern um ein stark inhomogenes handelt. Das Gestein der gesamten Fläche zwischen Kornelimünster und Breinig hat nicht überall die gleiche Beschaffenheit. Man kann von einer Sprengung an einer bestimmten Stelle daher keine unbedingten Rückschlüsse ziehen, wie sich weitere Sprengungen in diesem stofflich uneinheitlich zusammengesetzten Areal ausbreiten bzw. auswirken können.

Hinzu kommt, dass mit und mit das Mauerwerk der Gebäude durch Sprengerschütterungen „morsch“ gesprengt werden kann, während das einzelne Ereignis für sich genommen zu keiner Beschwerde im Sinne der DIN 4150 geführt hätte. Immerhin ist in der 41 Jahren dauernden Abbauzeit mit rund 4.000 Sprengungen zu rechnen.

In der nebenstehenden Abbildung ist deutlich zu sehen, dass die Abbaugrenze wesentlich weiter von den Wohngrundstücken entfernt sein müsste, um den 300-m-Sicherheitsabstand einzuhalten. Aber diese Grenze soll unterlaufen werden, denn jeder Kubikmeter Gestein, der mehr abgebaut wird, „zahlt sich aus“. Das bedeutet den völligen Verlust der rückwärtigen Ruhezonen der Anliegergrundstücke.

Und noch eines muss bedacht werden: Jede Sprengung ist von enormen Staublawinen begleitet. Je näher der Steinbruch an die Wohnbebauung heranrückt, desto gravierender werden die Staubbelästigungen sein. Damit steigen die Gesundheitsgefährdung und der Verlust von Wohn- und Lebensqualität.

Rekultivierung mit schwermetallbelastetem Material?

Auch hinsichtlich der Rekultivierung haben wir größte Befürchtungen: Würde der Firma BSR eine Genehmigung für die Steinbruch-Erweiterung erteilt werden, dann hätten die beiden Firmen zwei voneinander unabhängige Genehmigungen und könnten mithin auch unabhängig voneinander agieren.

Der eine Steinbruch kann irgendwie rekultiviert werden, der andere muss gemäß dem antragsgegenständlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan rekultiviert werden. Die Firma Blees darf ihren Steinbruch nur mit eigenem Steinbruchmaterial (was z.T. auch geogen mit Schwermetallen vorbelastet ist) auffüllen, die Firma BSR dagegen dürfte in ihren Steinbruch auch so genanntes Fremdmaterial verkippen (auch dies bis zu einem gewissen Grad geogen schwermetallbelastet).

Wieviel Staub dabei verweht wird und wie gesundheitsgefährdend dieser Staub (-> Mehr zur Gesundheitsgefährdung durch Staub) zusammengesetzt ist, das weiß heute noch niemand. Dennoch wird der Bevölkerung aufgebürdet, dies alles zu ertragen! Wer aber soll das alles kontrollieren? Und was passiert, sollte eine der beiden Firmen insolvent werden? Dann wird die Landschaft ausgehöhlt zurückgelassen - eine traurige Kraterlandschaft!

Kontrollierbarkeit von Auflagen

Was den Abbruch des Wirtschaftsweges am 18. Oktober 2005 im benachbarten Steinbruch der Firma Teerbau in Walheim ausgelöst hat, sollen jetzt Gutachter feststellen: Waren womöglich die von Anwohnern gemeldeten Risse in der Straßendecke durch ungewöhnlich starke Sprengungen oder die von den Betreibern angeführte lang anhaltende Trockenheit verantwortlich? Unter Umständen gab es auch eine so genannte geologische Störung, die nicht erkannt wurde. Wir sind gespannt, was die Gutachter herausfinden werden. Tatsache ist, dass offenbar der Sicherheitsabstand von 5 m nicht ausreichend war.

Fest steht auch, dass Anwohner mahnten und die Zustände am und im Steinbruch der zuständigen Behörde angezeigt haben, ohne dass etwas geschehen ist. Und gerade hier setzen unsere Bedenken ein:

Im Antrag der Firma BSR zur Steinbrucherweiterung zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig ist an mehreren Stellen auf Abstände, Sicherheitsabstände und Standsicherheitsgutachten verwiesen worden. Alle Gutachter arbeiten dabei mit gängigem Zahlen­material. Dazu gehört auch, dass die Abbaukante des Steinbruchs von Wirtschaftswegen nur 5 m entfernt sein muss.

Der Vorfall im benachbarten Steinbruch in Walheim macht jetzt einmal mehr deutlich, dass es gut gehen kann, wenn man diese Abstände Zentimeter genau einhält, dass es aber nicht unbedingt gut gehen muss. Wer kontrolliert am Ende die Einhaltung aller Sicherheitsabstände, wer überprüft die geologischen Bedingungen, die den Ausschlag für bestimmte Abstände geben und wer ist verantwortlich, wenn Standsicherheitsgutachten zu positiv bewertet wurden und es zu einem Unfall kommt?

In Zeiten, in denen extrem gespart werden muss und von einer „Verschlankung der Verwaltung“ geredet wird, werden doch letztendlich diejenigen Fachkräfte, die für die Überprüfung aller Auflagen, die bei einer Genehmigung gemacht werden und die für die ständige generelle Überwachung zum Schutz der Bevölkerung abgestellt wurden, ebenfalls „verschlankt“, d.h. entlassen. In diesen Zeiten scheint die Bevölkerung den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber eher schutzlos ausgeliefert zu sein.