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Aufmerksam beobachten und sich beschweren Beobachten Sie das Geschehen der beiden Steinbruchbetriebe besonders aufmerksam und kritisch. Wenn Ihnen dabei Sachverhalte auffallen, die Ihnen nicht plausibel erscheinen, fragen Sie bei der Überwachungsbehörde schriftlich nach. Sollten Sie sich durch die Vorgänge in den Steinbrüchen erheblich gestört, belästiget oder gefährdet fühlen, z. B. durch Sprengerschütterungen, Staubentwicklung, Lärm, Verkehr, beschweren Sie sich bitte sofort schriftlich bei der zuständigen Überwachungsbehörde. An wen richten Sie Ihre Anfragen oder Beschwerden? Für die Steinbruchbetriebsflächen der Firmen Blees und BSR (links von der L12 in Richtung Bahngeleise), die sich vom Wegekreuz am Acker in Richtung Kornelimünster befinden, ist das Umweltamt der Stadt Aachen, Reumontstraße 1, 52064 Aachen zuständig, ab dem Wegekreuz Richtung Breinig betrifft es das Umweltamt des Kreises Aachen, Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Hinweis: In unserer Fotogalerie finden Sie eine Planskizze, aus der Sie die Zuordnungen leicht herleiten können. Folgende Angaben sollte eine Beschwerde enthalten: 1. Anschrift des/der Beschwerdeführers/in Damit wir stets im Bilde sind, erbitten wir sowohl von Ihrer Eingabe als auch von der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Kopie.
Mitglied werden Nur mit einer großen Mitgliederzahl im Rücken sind wir gegenüber den Steinbruch-Betreibern und den Behörden stark. Werden Sie Mitglied! Der Jahresbeitrag ist mit Euro 12,-- überschaubar niedrig. Dieser Einsatz für eine intakte Umwelt und für unsere schöne Heimat lohnt allemal. Hier finden Sie ein Beitrittsformular als pdf-Datei
Geld spenden Wir haben in den letzten acht Jahren erhebliche Aufwendungen gehabt: Anwälte wurden verpflichtet, unsere Rechte wahrzunehmen. Wir haben Gutachter beauftragt, die im Antrag vorgelegten Gutachten und deren Aussagekraft zu überprüfen. Und unser Einsatz ist auch weiterhin gefordert.
Empfänger: Bürgerinitiative: „Rettet das Münsterländchen.“ e.V. Bankverbindung: Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00, Kto. 478 226 63 Verwendungszweck Zeile 1: Spende für BI „Rettet das Münsterländchen!“ Verwendungszweck Zeile 2: Ihre vollständige Anschrift
Satzung lesen Wenn Sie sich für die Satzung der BI (20. September 2002) interessieren, dann finden Sie hier eine pdf-Datei
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