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>> Was Sie tun können

Aufmerksam beobachten und sich beschweren

Beobachten Sie das Geschehen der beiden Steinbruchbetriebe besonders aufmerksam und kritisch. Wenn Ihnen dabei Sachverhalte auffallen, die Ihnen nicht plausibel erscheinen, fragen Sie bei der Überwachungsbehörde schriftlich nach. Sollten Sie sich durch die Vorgänge in den Steinbrüchen erheblich gestört, belästiget oder gefährdet fühlen, z. B. durch Sprengerschütterungen, Staubentwicklung, Lärm, Verkehr, beschweren Sie sich bitte sofort schriftlich bei der zuständigen Überwachungsbehörde.

An wen richten Sie Ihre Anfragen oder Beschwerden?

Für die Steinbruchbetriebsflächen der Firmen Blees und BSR (links von der L12 in Richtung Bahngeleise), die sich vom Wegekreuz am Acker in Richtung Kornelimünster befinden, ist das Umweltamt der Stadt Aachen, Reumontstraße 1, 52064 Aachen zuständig, ab dem Wegekreuz Richtung Breinig betrifft es das Umweltamt des Kreises Aachen, Zollernstraße 10, 52070 Aachen.

Hinweis: In unserer Fotogalerie finden Sie eine Planskizze, aus der Sie die Zuordnungen leicht herleiten können.

Folgende Angaben sollte eine Beschwerde enthalten:

1. Anschrift des/der Beschwerdeführers/in
2. Anschrift des zuständigen Umweltamtes
3. Betreff der Beschwerde (kurze Angabe, womit Sie nicht einverstanden sind)
4. Knappe genaue Schilderung des Vorganges: Was sich wann um wie viel Uhr ereignet hat und was Sie dabei erheblich stört, belästigt oder gefährdet.
5. Erbitten Sie eine Stellungnahme unter Bezugnahme auf das  Umweltinformationsgesetz (UIG)
6. Unterschrift

Damit wir stets im Bilde sind, erbitten wir sowohl von Ihrer Eingabe als auch von der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Kopie.

 

Mitglied werden

Unsere Bürgerinitiative ist ein schlagkräftiger gemeinnütziger Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist. Zum Jahresende 2008 zählte der Verein 323 Mitglieder.

Nur mit einer großen Mitgliederzahl im Rücken sind wir gegenüber den Steinbruch-Betreibern und den Behörden stark. Werden Sie Mitglied! Der Jahresbeitrag ist mit Euro 12,-- überschaubar niedrig. Dieser Einsatz für eine intakte Umwelt und für unsere schöne Heimat lohnt allemal.

Hier finden Sie ein Beitrittsformular als pdf-Datei

 

Geld spenden

Wir haben in den letzten acht Jahren erhebliche Aufwendungen gehabt: Anwälte wurden verpflichtet, unsere Rechte wahrzunehmen. Wir haben Gutachter beauftragt, die im Antrag vorgelegten Gutachten und deren Aussagekraft zu überprüfen. Und unser Einsatz ist auch weiterhin gefordert.


Um die Kosten decken zu können, waren wir in der Vergangenheit und sind wir auch in der Zukunft darauf angewiesen, dass wir über die jährlichen Mindestbeiträge hinaus Spenden zur Verbesserung unserer Finanzsituation erhalten. Wir bitten Sie daher, unsere Bemühen durch eine Spende zu unterstützen! Als gemeinnütziger Verein sind wir befugt, so genannte Spendenquittungen zur Steuerminderung auszustellen.


Ihr Spenden-Überweisungsformular sollte folgende Angaben enthalten:

Empfänger: Bürgerinitiative: „Rettet das Münsterländchen.“ e.V. Bankverbindung: Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00, Kto. 478 226 63 Verwendungszweck Zeile 1: Spende für BI „Rettet das Münsterländchen!“ Verwendungszweck Zeile 2: Ihre vollständige Anschrift
Kontoinhaber: Ihren Vor- und Zunamen

Wenn Sie diese Angaben auf dem Überweisungsträger gemacht haben, geht Ihnen unverzüglich eine Spendenquittung zu.

 

Satzung lesen

Wenn Sie sich für die Satzung der BI (20. September 2002) interessieren, dann finden Sie hier eine pdf-Datei